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Abortion

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The most dangerous place for an african american is in the womb
Fuck, my mom is gonna kill me
The unborn person does not have constitutional rights
Who asked my opinion in all this abortion debate

Abortion is the procedure for targeted killing and removal of embryo[wp] ("unborn fetus") or fetus (the "offspring") from the uterus.[1]

Every seventh German child was killed in 1996 in this way, the trend is rising. Although the absolute number of 140,000 so-called "cessation of pregnancy" fell annually in ten years in Germany to around 120,000, but measured by births the number of abortions increased.[2]

Abtreibung ist der Eingriff zur gezielten Abtötung und Entfernung eines Embryo[wp] ("ungeborene Leibesfrucht") beziehungsweise Fetus[wp] ("die Brut, Nachkommenschaft") aus der Gebärmutter.[3]

1996 wurde jedes siebte deutsche Kind auf diese Weise getötet, Tendenz weiter steigend. Obwohl in zehn Jahren die absolute Zahl von 140.000 so genannten "Schwangerschaftsabbrüchen" jährlich in Deutschland auf rund 120.000 sank, so ist doch gemessen an den Geburten die Zahl der Abtreibungen angestiegen.[2]

Terms

Abtreibungsgegner sprechen oft von "Vorgeburtliche Kindstötung"[4], während Abtreibungsbefürworter den Begriff "Schwangerschaftsabbruch"[5] vorziehen. Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten[wp] spricht 1794 von "Abtreibung der Leibesfrucht".[6] Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich[wp] spricht 1871 von der "Schwangere(n), welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet".[7]

Development of the legal term

Der Begriff Abtreibung wird im § 218 des Strafgesetzbuchs weitere 82 Jahre verwendet. Erst am 1. Oktober 1953 verschwindet der Begriff aus dem Gesetzestext, welcher fortan lautet: "Eine Frau, die ihre Leibesfrucht abtötet ..." Die entscheidende Änderung des Gesetzestext wird am 25. Februar 1975 vorgenommen, worin fortan weder das Wort "Frau" noch das Wort "Leibesfrucht" vorkommt. Der Text lautet nun "Wer eine Schwangerschaft abbricht ...". In zauberhafter Weise sind die Handlung (abtreiben, töten), das handelnde Subjekt (die Frau, die Schwangere) sowie das Objekt der Handlung (die Leibesfrucht) begrifflich aus dem Gesetzestext verschwunden.[8]

Extension of the term

Es ist zwar gesellschaftlich üblich, ein pränatales Umbringen als Abtreibung, ein postnatales hingegen als Mord zu bezeichnen, tatsächlich aber ist der Unterschied ein rein quantitativer, kein qualitativer: Tot ist tot, und der Zeitpunkt der Geburt als Stichtag für ein erlaubtes oder unerlaubtes Umbringen ist reine Willkür. Die wachstümliche Entwicklung des Menschen beginnt lange vor der Geburt und ist lange nach der Geburt noch nicht abgeschlossen.

Ausgerechnet radikale Abtreibungsbefürworter haben diese schlichte Tatsache nun ausdrücklich anerkannt, wenn auch unter umgekehrtem Vorzeichen. Die Autoren Alberto Giubilini (Universität Mailand) und Francesca Minerva (Universität Melbourne) stellen in einem Artikel für das "Journal für Medizinethik" die Frage: "Nachgeburtliche Abtreibung: Warum sollte das Baby leben?"

Darauf aufbauend, dass vorgeburtliche Abtreibung ja bereits weitgehend akzeptiert sei, leiten sie aus der Tatsache, dass es kein moralischer Unterschied ist, ein Kind vorgeburtlich oder nachgeburtlich zu töten, die Folgerung ab, dass es demnach in allen Fällen, wo Abtreibung akzeptiert sei, auch gestattet werden solle, Kleinkinder zu töten. Die Gründe, die für eine Abtreibung angeführt werden - Behinderungen des Kindes oder die persönlichen Gründe der Mutter - hätten sich mit der Geburt des Kindes schließlich nicht geändert. Die Autoren benennen eine Reihe von Gründen, die es einer Mutter unerträglich erscheinen lassen könnten, ihr Kind aufzuziehen - zum Beispiel, wenn sie ihren Partner verliert, nachdem sie von ihrer Schwangerschaft erfährt - und erklären:

"Ein ernsthaftes philosophisches Problem entsteht, wenn die selben Bedingungen, die eine Abtreibung gerechtfertigt hätten, erst nach der Geburt bekannt werden. In solchen Fällen müssen wir die Voraussetzungen beurteilen, um zu entscheiden, ob die selben Argumente, die gelten, um einen menschlichen Fötus zu töten, auch ebenso angewandt werden können, um einen neugeborenen Menschen zu töten."

Um beim Beispiel zu bleiben: Verliert die Mutter ihren Partner im weiteren Verlauf ihrer Biographie, stellt sich ihre Notlage als alleinerziehende Mutter nicht geringer dar, als während der Schwangerschaft; folglich steht das Lebensrecht des Kindes wieder zur Disposition.

Die Autoren bringen im wesentlichen Euthanasie-Argumente vor: Wann ist es für ein krankes Kind unzumutbar, mit seinen Behinderungen zu leben oder wann ist es für die Gesellschaft unzumutbar, diese Behinderungen (und die damit verbundenen Kosten) zu ertragen? Obwohl sie z. B. anerkennen müssen, dass Kinder mit Down syndrome[wp] und andere Behinderte trotz ihrer eingeschränkten Fähigkeiten oft als glücklich beschrieben werden, behaupten sie:

"Nichtsdestoweniger könnte es eine unerträgliche Last für die Familie sein, ein solches Kind aufzuziehen, und auch für die Gesellschaft insgesamt, wenn der Staat für die Pflegekosten aufkommt. Deswegen ist die Tatsache, dass der Fötus das Potential hat, eine Person zu werden, die ein (zumindest) akzeptables Leben führen könnte, kein Grund, eine Abtreibung zu verbieten. Deswegen argumentieren wir, dass, wenn Umstände, die eine Abtreibung gerechtfertigt hätten, erst nach der Geburt offensichtlich werden, erlaubt sein sollte, was wir 'postnatale (nachgeburtliche) Abtreibung' nennen."

Es wird also, um die Tötung zu rechtfertigen, zunächst dem Kind die Persönlichkeit abgesprochen. Es habe nur "das Potential, eine Persönlichkeit zu werden", sei aber keine. Dies wird konsequenterweise für das ungeborene wie für das geborene Kind behauptet, was natürlich die Frage aufwirft, in welchem Alter denn nach Meinung der Autoren aus dem bloßen "Potential, eine Persönlichkeit zu werden" sich eine tatsächliche Persönlichkeit entwickelt haben könnte. Wenn das Kind abgestillt ist? Bis zur Einschulung? Bis es durch Berufstätigkeit und Steuerzahlungen nachgewiesen hat, dass es ein nützliches Mitglied der Gesellschaft ist? Die Autoren lehnen es jedenfalls ausdrücklich ab, einen Zeitpunkt zu benennen, ab dem ihnen eine Tötung des Kindes nicht mehr gerechtfertigt erschiene.

Um der geneigten Öffentlichkeit zu vermitteln, das es sich bei dem Kinde noch nicht um eine "richtige" Person handle, schlagen sie vor, den Begriff der "postnatalen Abtreibung" dem Begriff "Kindstötung" vorzuziehen.[9]

The battle for § 218

Der Kampf für die Legalisierung der Tötung Ungeborener war in den 1970er Jahren eines der Kernthemen des Feminism. 374 Frauen bekannten 1971 öffentlich, abgetrieben zu haben. Die Kampagne ebnete politisch den Weg für ein "liberaleres Abtreibungsrecht". Heute ist an die Stelle des politischen Bekenntnisses das Schweigen einer ganzen Gesellschaft getreten. Viele Frauen treiben ohne erkennbare Not ab. Und niemand fragt warum.[2]

Quote: «Viele Frauen treiben ohne erkennbare Not ab. Und niemand fragt warum.»[2]

Alice Schwarzer tritt offen für ein "Recht auf Abtreibung" ein.[10]

From be perpetrator to be victim

Mit der Strafrechtsrefom 1975 wurde der Straftatbestand zunächst entpersonalisiert. Aus der Täterin, welche ihre Leibesfrucht abtreibt oder abtötet, wird eine Schwangerschaft, die "abgebrochen" wird. Ganz entsprechend der feministischen Weltsicht ist der Täter männlich (in Gestalt des Arztes) und das Opfer weiblich (in Gestalt der Schwangeren). § 218 Absatz 2 Satz 2 lautet "Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der (sic!) Täter gegen den Willen der Schwangeren handelt". Gefolgt wird das Ganze von der Straflosstellung der Frau. Aus § 218 Absatz 3 "Der Versuch ist strafbar." wurde § 218 Absatz 4 "Der Versuch ist [für den Mann] strafbar. Die Frau wird nicht wegen Versuchs bestraft." Im Gesetzestext von 1975 steht tatsächlich "Frau". In der bislang letzten Gesetzesänderung 1993 wurde das allzu Offensichtliche korrigiert in: "Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft."

Für die Straflosstellung der Abtreibung wurde extra ein Paragraph 218a StGB ins Strafgesetzbuch eingeführt, welche besagt, dass der Tatbestand des § 218 (allein dadurch) nicht verwirklicht ist, wenn die Schwangere die Abtreibung verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen".

Das ist in etwa so einfach, als wenn ein Einbrecher sich mindestens drei Tage vor seinem Einstieg von seinem Staatsanwalt beraten lassen muss und dies mit einem Beratungsschein nachweisen kann, damit sein Einbruch straffrei bleibt.

Quote: «Auch werde ich keiner Frau ein Mittel zur Abtreibung einer Geburt zukommen lassen.» - Hippokrates von Kós[wp]

Legislation

Right to abortion

Feminists like to talk about a "women's right to abortion". Tatsächlich werden im Strafgesetzbuch nur Straftaten aufgeführt und eben keine Rechte. Rechte finden sich beispielsweise im Grundrechtekatalog einer Verfassung. Tatsächlich steht nirgends ein "Recht auf Abtreibung" geschrieben. Bestünde ein Recht auf Abtreibung, dann müssten in direkter Konsequenz die §§ 218-219 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Das sind sie aber nicht.

Die Rechtslage ist tatsächlich eine andere. Ursprünglich stand im ersten Satz des Paragraphen 218 StGB sinngemäß: "Die Frau begeht eine Straftat, wenn sie die Leibesfrucht abtreibt (oder tötet)." Die Existenz des § 218 belegt, dass Abtreibung immer noch eine Straftat darstellt. Die Ergänzungen mit §§ 218a und 218b führten dazu, dass aus "Abtreibung ist eine Straftat" ein "Abtreibung ist eine Straftat, aber ..." wurde. Sinngemäß besagt das Strafgesetzbuch heute "Abtreibung ist eine Straftat, aber für Frauen ist sie straffrei."

Quote: «Der Paragraf 218 klingt wie juristische Satire: Der Schwangerschaftsabbruch ist rechtswidrig, aber straffrei.» - Elisabeth Raether[11]

Es geht bei Abtreibung also nicht um Frauenrechte, sondern um die Straflosstellung der Frau bei einer Straftat.[12]

Rights of the fetus

Das vermeintliche Recht der Frau auf Abtreibung würde mit dem Schutzanspruch und dem Lebensrecht der Leibesfrucht kollidieren. Seit der Änderung des Gesetzestext am 25. Februar 1975 ist die Leibesfrucht nicht mehr Gegenstand des § 218. Der § 219 besagt in der Fassung von 1. Oktober 1995, die Beratung diene dem Schutz des ungeborenen Lebens. In praxi dient das weniger dem Schutz der Leibesfrucht denn der Legitimierung für die Straflosstellung der abtreibenden Frau.

Legal fiction of advice

In der Praxis ist es möglich, von Beratungsstellen einen unterschriebenen Beratungsschein zu bekommen, in dem das Namensfeld leer bleibt. Die Frau kann diesen Beratungsschein dann ihrer schwangeren Freundin vorbeibringen und ihren Namen einsetzen. Auch kann keine Frau zu einer Beratung gezwungen werden. Eine Schwangere kann also zu einer Beratungsstelle vorbeigehen und die Herausgabe eines Beratungsscheins verlangen, auch ohne über die Schwangerschaft, die Leibesfrucht und ihre persönliche Lebenslage gesprochen zu haben. Das ist möglich, weil die Frau einerseits einen Anspruch auf einen Beratungsschein hat, andererseits anonym bleiben kann, ihren Namen also nicht nennen muss.

Der Beratungsschein besagt also nichts darüber, ob die in § 219 geforderte Beratung auch wirklich stattgefunden hat. Die "Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage" stellt faktisch ebenso eine rechtliche Fiktion dar wie das fiktive Rechtskonstrukt von der "Zerrüttung der Ehe".[13]

Georg Friedenberger kommentiert zu der "Beratungslösung":

"Warum also führt man das Beratungskonzept nicht auch in anderen Bereichen ein? Wer eventuell Diebstahl, Raub, Vergewaltigung oder auch Mord begehen will, könnte sich demnach zunächst beraten lassen. Es wird ihm ein Beratungsschein ausgestellt, und dann steht es ihm frei, ob er das in Frage kommende Delikt begehen will oder nicht. Mit dem Vollzug der Tat könnte er sich schließlich ebenfalls aus einer 'Notlage', die wirtschaftlich-sozialer, sexueller oder auch seelischer Art sein kann, befreien!
Man sieht, wie kurios es ist, einen derartigen Weg zu beschreiten. [...] Die Behauptung, das Beratungskonzept rette insgesamt mehr ungeborenes Leben als eine Strafdrohung es vermöchte, ist reine Illusion. Meist wird sie wider besseres Wissen aufgestellt, ist dann nichts anderes als eine simple Lüge." [14]
"Diese 'Beratung' war bekanntlich damals nur das Vehikel, um die Straffreiheit durchzusetzen. Mithin geht es nicht um eine echte Beratung, sondern nur um einen Erlaubniszettel." [15]

Straflosstellung of women and the criminalization of the man

Während Frauen straflos ihre Leibesfrucht töten dürfen, wird der Mann, der die Webseite eines Abtreibungsanbieters knackte und dort eine Anti-Abtreibungsbotschaft platzierte, für zwei Jahren und acht Monaten eingeknastet.[16]

Position of the doctor

Das Gesetz stellt es dem Arzt frei, ob er als Gynäkologe Abtreibungen durchführt oder nicht. So steht es in Paragraf 12 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: "Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken." Doch das ist nur die Theorie.[11]

Quote: «Heute überlässt der Staat den Frauen selbst die Entscheidung, [ob sie abtreiben oder nicht]. Einigen von ihnen fällt der Entschluss schwer, anderen nicht. Einige sehen keinen anderen Ausweg, andere fanden es die leichteste Lösung. [...] Zu jeder dieser Frauen, zu jeder dieser unterschiedlichen Geschichten von Trauer, Furcht, Erleichterung gehört die Geschichte eines Arztes, der den Eingriff durchgeführt hat. Unter ihnen gibt es diejenigen, die Frauen aus einer Notlage helfen wollen, es gibt diejenigen, die ihre Arbeit für notwendig und sinnvoll halten. Und es gibt Ärzte, die sich deswegen Vorwürfe machen.»[11]

Der behandelnde Arzt darf sich nicht in die Geschichten der Patientinnen einmischen. Geredet wird bei der Beratung, die das Gesetz vorschreibt und die mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer Beratungsstelle stattfindet.[11] So ist das grausame Handwerk bestens organisiert: Die Beraterin muss die Abtreibung, zu der sie ermutigt, nicht selbst vornehmen. Und der Arzt darf die Geschichte der Frau nicht kennen, bei der er die Abtreibung vornehmen muss.

Laws

§ 218 BGB

  • "Aber ich fand und finde, dass jede Frau allein entscheiden können muss, ob sie ein Kind bekommt." [2]
  • "Ich bin sechsunddreißig, da finde ich zwei Abtreibungen auf ein lustvolles, knapp zwanzigjähriges Geschlechtsleben relativ wenig." - Jutta Ditfurth [17]
  • "Ganz abgesehen von ethischen Argumenten ist es nahezu absurd, dass der Staat durch die Finanzierung der Abtreibungen (über 90 Prozent) die negative Bevölkerungsentwicklung und den damit drohenden Kollaps der Sozialsysteme selbst aktiv unterstützt! Seit Einführung der Fristenregelung im Jahr 1974 sind mehr als acht Millionen ungeborener Kinder getötet worden. Jahr für Jahr eine Großstadt." - Peter Hahne [18]

Diese beiden Zitate stehen stellvertretend für das Spannungsfeld, in dem die Kontroverse[wp] um den § 218 geführt wurde/wird. Die grundsätzliche Debatte soll hier daher nicht erneut ausführlich dargestellt werden.

Die juristischen Auswirkungen dieser Debatte sind in der Chronik des Gesetzgebungsverfahrens § 218 in Deutschland (Pro Familia) dargestellt.

Der deutsche Bundestag hat am 13. Mai 2009 eine striktere Regelung bezüglich Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. Unter anderem wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage befristet.

Mit Hilfe einer verpflichtenden Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden. Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Aufgrund vorliegender Erfahrungsberichte betroffener Männer fordern Männerrechtler, aber auch Fachleute zunehmend[19], auch die Situation der Männer ins Blickfeld zu nehmen, da diese in der Diskussion bisher außen vor geblieben sind. Eine Forderung lautet z. B. dahingehend, dass dem Mann zumindest eine schriftliche Dokumentation, dass er mit einem Abbruch nicht einverstanden ist, zugestanden wird.

Zur Situation von Männern in Folge einer Abtreibung siehe eine exemplarische Falldarstellung.

Ebenfalls besteht von männlicher Seite die Forderung juristisch abtreiben zu können, um sich, genau so wie eine Frau, die abtreibt, der Verantwortung für das werdende Kind komplett entziehen zu können.

Criminal Code of the German Empire (1871)

In the Penal Code of the German Empire (1871) is distinguished between man and fetus[wp]. Also the term abortion is already in use:

Sechszehnter Abschnitt - Verbrechen und Vergehen wider das Leben
§ 211
Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.
§ 212
Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung nicht mit Ueberlegung ausgeführt hat, wegen Todtschlages mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.
§ 217
Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter zwei Jahren ein.
§ 218
Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleibe tödtet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein.
Dieselben Strafvorschriften finden auf denjenigen Anwendung, welcher mit Einwilligung der Schwangeren die Mittel zu der Abtreibung oder Tödtung bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.
§ 219
Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einer Schwangeren, welche ihre Frucht abgetrieben oder getödtet hat, gegen Entgelt die Mittel hierzu verschafft, bei ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.
§ 220
Wer die Leibesfrucht einer Schwangeren ohne deren Wissen oder Willen vorsätzlich abtreibt oder tödtet, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.
Ist durch die Handlung der Tod der Schwangeren verursacht worden, so tritt Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslängliche Zuchthausstrafe ein.

The General Law for the Prussian States (1794)

Zwanzigster Titel - Von den Verbrechen und deren Strafen
Eilfter Abschnitt - Von körperlichen Verletzungen
(Unterabschnitt -) Abtreibung der Leibesfrucht
§ 985
Weibspersonen, welche sich eines Mittels bedienen, die Leibesfrucht abzutreiben, haben schon dadurch Zuchthausstrafe auf sechs Monathe bis Ein Jahr verwirkt.
§ 986
Ist durch solche Mittel eine Leibesfrucht innerhalb der ersten dreyßig Wochen der Schwangerschaft wirklich abgetrieben worden: so soll die Thäterin mit Zuchthausstrafe auf zwey bis sechs Jahre belegt werden.
§ 987
Hat aber eine Weibsperson, durch dergleichen oder andere gewaltsame Mittel, den Tod der Leibesfrucht nach der dreyßigsten Woche ihrer Schwangerschaft befördert: so soll dieselbe acht- bis zehnjährige Zuchthausstrafe leiden.
§ 988
Wer durch schädliche Medicin, oder auf andre Art, zur Abtreibung eines Kindes vorsätzlich Hülfe leistet, wird mit gleicher Strafe, wie die Mutter selbst, belegt.
§ 989
Personen, welche sich schon mehrerer solcher Verbrechen schuldig gemacht haben, sollen, wenn sie auch dafür noch nicht bestraft worden, zur Staupe geschlagen, und lebenslang auf die Festung gebracht werden.
§ 990
Ist die Abtreibung von einem Dritten ohne Wissen und Willen der Mutter veranstaltet worden: so hat der Thäter zehnjährige bis lebenswierige Festungsstrafe verwirkt.
§ 991
Sind in der Absicht, eine Weibsperson unfruchtbar zu machen, schädliche Arzeneyoder andre Mittel gebraucht, oder gegeben worden: so findet gegen den Thäter Gefängniß oder Zuchthausstrafe auf zwey bis vier Jahre statt.[20]

Constitutio Criminalis Carolina (1532)

(§ 133) Straff der jhenen so schwangern weibßbilden kinder abtreiben.
cxxxiij Item so jemandt eynem weibßbild durch bezwang / essen oder drincken / eyn lebendig kindt abtreibt / wer auch mann oder weib vnfruchtbar macht / so solch übel fürsetzlicher vnd boßhafftiger weiß beschicht / soll der mann mit dem schwert / als eyn todtschläger / vnnd die fraw so sie es auch an jr selbst thette / ertrenckt oder sunst zuom todt gestrafft werden.
So aber eyn kind / das noch nit lebendig wer / von eynem weibßbild getriben würde / sollen die vrtheyler der straff halber bei den rechtuerstendigen oder sunst wie zuo end diser ordnung gemelt / radts pflegen.[21]

Abortion in Islam

Basically in Islam abortion is banned in pregnancy. But there are exceptions:

  1. Stufe: Die Schwangerschaft unter 42 Tagen
    Nach der Mehrheit der Gelehrten besitzt der Fötus in diesem Stadium noch keine Seele. Grundsätzlich ist die Abtreibung in einer Schwangerschaft verboten. Die Abtreibung ist unter Umständen dann erlaubt, wenn für die Mutter schwerwiegende gesundheitliche Schäden oder Lebensgefahr zu befürchten ist.
  2. Stufe: Die Schwangerschaft zwischen 42 Tagen und 120 Tagen
    Einige Gelehrten sagen, dass die Abtreibung nur erlaubt ist, wenn ein Arzt bescheinigt, dass die Frau schwerwiegend unter der Schwangerschaft leidet. Der Arzt muss Muslim sein. Bei Nichtmuslimen kann ist nicht sicher, ob der Arzt die islamischen Grundsätze genügend berücksichtigt.
    Andere Gelehrte meinen, dass diese Stufe identisch mit der 1. Stufe ist.
  3. Stufe: Die Schwangerschaft nach mehr als 120 Tagen
    Die Abtreibung ist nur erlaubt, wenn die Frau bei Fortführung der Schwangerschaft oder bei der Geburt sterben müßte. Hier gilt das Motto, dass man lieber den Zweig eines Baumes opfert als den Baum selber. Das Leben der Mutter wird in diesem Zusammenhang über das des Kindes gestellt. Dies ist damit zu begründen, dass:
    die Mutter als erwachsene Person in das soziale Leben integriert ist und dort Aufgaben übernimmt, die für die anderen Familienmitglieder sehr wichtig sind (z. B. könnte sie schon Mutter eines anderen Kleinkindes sein).
    Das Überleben eines Neugeborenen ist nicht so sicher wie das Weiterleben der Mutter: Zur Zeit des Propheten starben Kleinkinder häufiger als heute an Kinderkrankheiten, da die Medizin nicht so weit entwickelt war. Die Situation hat sich im Laufe der Zeit geändert, so dass dieser Punkt heute in der westlichen Welt nicht mehr den gleichen Stellenwert hat wie früher.[22]

Abortion in Israel

Auch in Israel liegt die Abtreibung ausschließlich im Ermessen der Frau. Bei einer Schwangerschaft außerhalb der Ehe erfolgt die Bewilligung automatisch. Die Frau geht ins nächstgelegene Krankenhaus zur Kommission für Schwangerschaftsabbrüche, legt dort lediglich ihren Personalausweis mit dem Eintrag "Rawaka", ledig, vor und kurze Zeit später ist alles vorbei. Schätzungsweise 40.000 bis 50.000 Frauen entscheiden sich in Israel jährlich gegen das Kind. Nach dem Gesetz darf eine Abtreibung nur in die Wege geleitet werden, wenn die zuständige Kommission sie bewilligt hat. In der Praxis aber kann jede Frau nach eigenem Gutdünken entscheiden: Die Kommissionen legen den Frauen keine Hürden in den Weg. Laut einer Amtsstatistik wurden im Jahre 2005 nicht einmal 300 der insgesamt 19.000 Anträge auf eine Abtreibung abgelehnt.[23][24]

Practice

Numbers

1000plus.jpg
Abortions in 2007 116,871
Criminological indication 0.02 %
Medical indication 2.63 %
Counseling regulation 97.35 %

Underreporting problem

Das Bundesinstitut für Bevölkerungswissenschaft (BiB) beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden geht davon aus, dass die offizielle Abtreibungsstatistik nur rund 60 % der Abtreibungen erfasst.[25] Diese Dunkelziffer eingerechnet werden in Deutschland täglich rund 500 Kinder vor der Geburt getötet.

The wrong sex

Es gilt als Naturgesetz, dass 104 bis 106 männliche Babys auf 100 weibliche kommen. In Indien und Vietnam liegt das Verhältnis bei rund 112 zu 100. In China sind es 118 zu 100, in Aserbeidschan, Georgien und Armenien liegen auch bereits bei 115 zu 100. Der französische Demografieforscher Christopher Guilmoto kommt auf 117 Millionen fehlende Frauen in Asien, die in China lebende Wissenschaftsjournalistin Mara Hvistendahl gibt die Zahl in ihrem Buch "Unnatural Selection" gar mit 160 Millionen an. Das sind etwas mehr als die gesamte weibliche Bevölkerung der USA.[26]

Main article: Frauenmangel

Das demografische Ungleichgewicht entsteht durch die Abtreibung weiblicher Föten, das sich mit wachsendem Wohlstand in Indien in den letzten zwanzig Jahren akzentuiert hat. Mit dem Einzug von Ultraschalluntersuchungen haben geschlechtsspezifische Abtreibungen aber stark zugenommen. Da mobile Ultraschallgeräte mittlerweile selbst in abgelegene Dörfer gebracht werden können und eine Untersuchung nicht mehr als 500 Rupien (rund 10 Franken) kostet, machen heute mehr Inderinnen denn je von der Methode Gebrauch.[27] Auch in Schweden ist seit 2009 die geschlechtsselektive Abtreibung ­erlaubt. Die Abtreibung aufgrund des "falschen Geschlechts" hat auch Kanada erreicht. Das sei aber nun "eine Diskriminierung der Frau in ihrer extremen Ausformung".[28]

Feminists nehmen die Gelegenheit dankbar an, um Frauen wieder als victimOpfer zu inszenieren und sprechen von "Genderzid". Dabei verhalten sie sich aber (wieder einmal) unlogisch. Immerhin waren es Feministinnen, die Frauen das "Recht" auf Abtreibung erkämpft haben. Nun, wo Frauen dieses "Recht" auf ihre Weise wahrnehmen, ist es auch wieder nicht recht. Wahrscheinlich haben die Männerhasserinnen insgeheim gehofft, dass die Frauen das "Recht" auf Abtreibung im Sinne von Valerie Solanas oder Sally Miller Gearhart "nutzten" würden. Feministinnen möchten also wieder einmal das, was sie neben Männerhass am besten können: andere Frauen bevormunden.

Sie übersehen dabei auch einen Kernsatz der feministischen Ideologie, den Simone de Beauvoir formuliert hat:

"Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es." [29]

Würden Feministen ihre eigene Ideologie (Feministische Thesen) ernst nehmen, könnten sie schwerlich behaupten, dass Frauen bei der Abtreibung benachteiligt würden. Denn es werden nach feministischer Weltsicht ja keine Frauen geboren, sondern sie werden ja erst später zu Frauen gemacht.[30] Aus Gendersicht sind einfach nur zu wenige Kinder nach dem Vorbild David Reimers zu Maiden geformt worden.

Proponents

My Mind - My Body - My Choice
In this Abortion article, important information is missing. Die Argumente der § 218-Gegner fehlen hier. You may help WikiMANNia by investigating the content and inserting it, or informing us.

In den USA sprechen Abtreibungsbefürworter grundsätzlich nur von "pro-choice" (deutsch: "Für die Wahlfreiheit (zur Abtreibung)"), im Gegensatz zu dem Slogan "pro-life" (deutsch: "Für das Leben") der Abtreibungsgegner). Damit soll den Frauen vorgegaukelt werden, die Entscheidung, ein Baby abzutreiben, wäre nicht viel schwerwiegender als die Entscheidung, ein rotes oder ein blaues Kleid zu kaufen.

NARAL

1969 wurde in den USA die Gruppe NARAL[wp] (National Association for the Repeal of Abortion Laws) gegründet, als Vereinigung von verschiedenen anderen Organisationen. Die Feministin Betty Friedan wurde in das neue Komitee gewählt. Die neue Gruppe griff die katholische Kirche an (nicht die Katholiken selbst, sondern die anonyme "Kirchenhierarchie") und verschwieg, dass auch die meisten anderen Religionen der Abtreibung bestenfalls kritisch gegenüberstanden. Gefälschte Statistiken wurden zitiert, wonach die Mehrheit der Christen pro Abtreibung wären. Der Kardinal Cushing wurde als Anhänger der Abtreibungsreform dargestellt, obwohl er es nie war, um unentschlossene Katholiken zu überzeugen. Gleichzeitig wurde der katholischen Kirche religiöse Polarisierung unterstellt - obwohl dies in Wahrheit NARALs eigene Strategie war. Neueste Methoden der Massenpsychologie ausnutzend, wurde die Situation systematisch dramatisiert, um genug Sympathie für die Legalisierung der Abtreibung zu gewinnen. Die Anzahl der illegalen Abtreibungen in den USA betrug jährlich etwa 100,000. Die Zahl, die aber wiederholt an die Öffentlichkeit und an die Medien weitergegeben wurde, war 1 Million. Die Anzahl der Frauen, die in den USA jährlich bei illegalen Abtreibungen starben, lag zwischen 200 und 250. Die Anzahl, die beständig wiederholt wurde, war 10,000. Diese Zahlen begannen, das öffentliche Bewusstsein Amerikas zu prägen und erfüllten ihren Zweck, Amerika davon zu überzeugen, die Abtreibungsgesetze zu beseitigen. Darüber hinaus vermischte NARAL den Kampf für die Abtreibung mit dem Vietnamkrieg und "machte den Standpunkt der Abtreibungsbefürworter zu dem Standpunkt, der trendgemäß, sexy und kultiviert war".[31] Auch nach dem bekannten Fall "Roe v. Wade[wp]" 1973, als der US-amerikanische Gerichtshof das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufnahm, lebte die Gruppe weiter, und agitierte weiterhin für das Recht auf Abtreibung sowie für Sexualerziehung - sprich Frühsexualisierung von Kindern - in Schulen. Bei den Präsidentschaftswahlen 2008 unterstützte sie Barack Obama[wp].

Feminists

Im April 1971 unterschrieb Simone de Beauvoir das "Manifesto of the" [32], eine Liste prominenter Frauen (meist Künstlerinnen in Paris), die darin behaupteten, abgetrieben zu haben. Es besteht der Verdacht, dass die Mehrheit der Unterzeichnerinnen gelogen hatte, speziell die Beauvoir, die diese aus Solidarität mit der Frauenbewegung erfunden hatte.[33] Im Juni desselben Jahres kopierte Alice Schwarzer die Aktion der Pariser Feministinnen unter dem Slogan "Wir haben abgetrieben!" in Deutschland. Auch sie hatte selbst niemals abgetrieben. Seit dieser Zeit wird der Feminismus mit einer Pro-Abtreibung-Einstellung verbunden, obwohl es immer noch eine Minderheit von "Pro-Life-Feministinnen" gibt, die Abtreibung mit Kindesmord vergleichen. In der Vergangenheit sprachen sich sogar die meisten bekannten Feministinnen entschieden gegen die Abtreibung aus, so zum Beispiel Susan B. Anthony[wp], die Abtreibung als ein Übel betrachtete, das ihrer Ansicht nach - nicht überraschend - den Frauen von den Männern aufgezwungen wurde.

Defense mechanisms

Die Aufklärung von Schülern durch engagierte Vertreter des Vereins "Jugend für das Leben" passt linken Politikern, die Abtreibung für ein Menschenrecht halten, und Feministinnen, die mit dümmlichen Parolen wie "Mein Bauch gehört mir!" hausieren gehen, so gar nicht ins Konzept. Daher zeigte sich diese Gruppe empört darüber, als sie erfuhr, dass der Lebensschutzverein bei Schulbesuchen Klartext mit den Zöglingen sprach und die moralische Verwerflichkeit der Abtreibung anprangerte.

Die steirische Jugendlandesrätin Bettina Vollath[wp] (SPÖ) schlug Alarm und forderte umgehend die Schulleiter auf, Mitglieder dieses Vereins, die noch ein Wertebewußtsein besitzen, künftig nicht mehr auf die Schüler loszulassen, da es sich um "Radikale" handele.[34]

The opponents

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Es gibt Abtreibungsgegner, die sagen "Abtreibung ist Mord".[35]

Quote: «Das Lebensrecht ist von Anfang an gegeben und bleibt unteilbar. Denn jeder Mensch ist gewollt und geliebt. Wenigstens von Gott. Und das ist schon eine Menge. Also sollten wir der Fantasie freien Lauf lassen, wie wir dieser Vorgabe gerecht werden können.»[36]

Nach der aktuellen katholischen Morallehre gilt Abtreibung zu jedem Zeitpunkt als Mord. Dies wird naturrechtlich begründet und beansprucht daher, als Norm für alle Menschen zu gelten, nicht nur für Christen. Dies war allerdings nicht immer so. Bei den Theologen herrschte lange die Lehre der Sukzessivbeseelung vor, auch Epigenismus genannt; demnach findet die Beseelung nach und nach stufenweise fortschreitend statt (Augustinus, Hieronymus, Thomas von Aquin, Alfons von Liguori). Diese Lehre geht auf Aristoteles zurück, der meinte, ein Embryo bzw. Fetus habe zunächst eine pflanzliche Seele (anima vegetativa oder vegetalis), auf Grund deren er überhaupt lebt, dann eine empfindende tierische Seele (anima sensitiva oder animalis), und erst 40 Tage (bei einem männlichen Fetus) bzw. 90 Tage (bei einem weiblichen Fetus) nach der Empfängnis eine vernunftbegabte menschliche Seele (anima intellectiva oder rationalis oder humana).[37] Die Scholastik[wp] definiert eine Person als ein Wesen mit einer vernünftigen Seele. Obwohl die Sukzessivbeseelung theologisch auch in der Scholastik umstritten war, unterschied das katholische Kirchenrecht[wp] vom Decretum Gratiani[wp] um 1140 bis 1869 gemäß dieser Lehre zwischen dem fetus inanimatus oder informatus und dem fetus animatus oder formatus, dem unbeseelten oder ungeformten und dem beseelten oder geformten Fetus. Eine Abtreibung galt aus katholischer Sicht immer als Sünde und wurde mit monate- bis jahrelanger Buße belegt, aber nur bei einem beseelten Fetus wurde er als Mord betrachtet und mit Exkommunikation, manchmal sogar mit Todesstrafe geahndet. Im mittelalterlichen Corpus Iuris Canonici[wp] hieß es: "Der ist kein Mörder, der eine Abtreibung vornimmt, bevor die Seele dem Körper eingegossen ist." Da man das Geschlecht noch nicht feststellen konnte, wurde erst bei einer Abtreibung mindestens 80 Tage nach der Empfängnis exkommuniziert. Davor galt der Fetus als "Körperteil der Mutter" (pars viscerum matris). Die Auffassung von der späteren Frauenbeseelung hatte also, was die Strafe der Exkommunikation bei Abtreibung betrifft, eine Fristenlösung von fast drei Monaten zur Folge.[38]

Gemäß den Moralvorstellungen der Katholischen Kirche stand auch nach weltlichem Recht, etwa der für Jahrhunderte maßgebenden Gerichtsordnung[wp] Kaiser Karls V. von 1532, nur die Abtreibung der drei Monate alten beseelten Leibesfrucht unter Strafe, allerdings dann unter einer sehr harten, nämlich dem Tod durch das Schwert.

Die Unterscheidung zwischen dem unbeseelten und dem beseelten Fetus wurde erst von Papst Pius IX.[wp] 1869 in der Bulle Apostolicae Sedis[wp] abgeschafft. Seitdem spricht das Kirchenrecht nur noch vom Fetus, und die offizielle deutsche Übersetzung übersetzt fetus sogar mit "Kind" (Canon 871 CIC 1983[39]). Das Kind empfange seine Seele bereits zum Zeitpunkt der Zeugung (Simultanbeseelung). Pius IX. stützte sich auf den Leibarzt des Papstes Innozenz X., Paul Zacchias, der schon 1661 sagte, die vernunftbegabte Seele (anima rationalis) werde dem Menschen im Augenblick der Empfängnis eingegossen. Damit ist die Angelegenheit für die Katholische Kirche aber noch nicht erledigt. Im 20. Jahrhundert neigte der bedeutende neuscholastisch geprägte Jesuit Karl Rahner[wp] weiterhin zur Sukzessivbeseelung: "Auch aus dogmatischen Definitionen der Kirche ist nicht zu entnehmen, daß es gegen den Glauben wäre, wenn man annähme, daß der Sprung in die Geist-Person erst im Lauf der Entwicklung des Embryo geschieht. Kein Theologe wird behaupten, den Nachweis führen zu können, daß Schwangerschaftsunterbrechung in jedem Fall ein Menschenmord ist."[40][41] Zur Verwendung von menschlichem Keimmaterial für die Forschung schrieb er: "Es wäre doch an sich denkbar, daß [...] Gründe für ein Experiment sprechen, die in einer vernünftigen Abwägung stärker sind als das unsichere Recht einer dem Zweifel unterliegenden Existenz eines Menschen."[40][42] Die Möglichkeiten, dass sich ein Embryo einige Tage nach der Empfängnis in eineiige Zwillinge trennt oder dass sich umgekehrt zweieiige Zwillinge zu einem einzigen Embryo verschmelzen (Chimäre bzw. Mosaik), hindern die katholische Kirche nicht, bereits bei der Empfängnis von einem Individuum zu sprechen.

Das II. Vatikanische Konzil der katholischen Kirche hält in der "Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute", Gaudium et Spes[wp] von 1965, in Artikel 51 fest: "Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muss. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen". Papst Johannes Paul II.[wp] gibt die Lehre der katholischen Kirche in dieser Frage in der Enzyklika Evangelium Vitae[wp] von 1995, wo auch die Todesstrafe abgelehnt wird, mit folgenden Worten wieder: "Mit der Autorität, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern übertragen hat, erkläre ich deshalb in Gemeinschaft mit den Bischöfen - die mehrfach die Abtreibung verurteilt und, obwohl sie über die Welt verstreut sind, bei der eingangs erwähnten Konsultation dieser Lehre einhellig zugestimmt haben - dass die direkte, das heißt als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung immer ein schweres sittliches Vergehen darstellt, nämlich die vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht[wp] und auf dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt." Die aktuelle katholische Morallehre wird naturrechtlich begründet und beansprucht daher, als Norm für alle Menschen zu gelten, nicht nur für Christen.[43]

Criticism

Abuse of the right to abortion

"Es ist politisch nicht richtig, in der Truppe auch nur davon zu sprechen, aber ... ein großer Prozentsatz von Soldatinnen treibt ihre Föten bewusst ab, wenn diese ihren Zweck erfüllt haben, den Einsatz bei der Operation Wüstensturm zu umgehen ... Es ist nicht richtig, einen Fötus zu benutzen, um sich vor etwas zu drücken, wozu du dich vertraglich verpflichtet hast, und dann den Fötus zu töten." - Militärarzt, Kuwait (will nicht genannt werden)
Quote: «Es ist in unserer Gesellschaft leichter, ein Kind im Mutterleib zu töten, als einen Baum zu fällen.» - Barbara Wussow[wp][44]

Heranwachsende Frauen unter 16 dürfen (in Großbritannien und den USA) weder Zigaretten noch Alkohol kaufen, aber ohne Zustimmung der Eltern abtreiben. Die am 23. Januar 2006 veröffentlichte Entscheidung des obersten britischen Gerichtshofes besagt, dass Jugendliche Abtreibungen vornehmen lassen dürfen, ohne die eigenen Eltern über ihre Situation und diesen Schritt in Kenntnis gesetzt zu haben.[45]

Marginalization of men

Der Schlachtruf "Mein Bauch gehört mir!" diente der Ausgrenzung der Männer aus dem Bereich der Reproduktion und weist ihm lediglich eine Rolle als Statisten und Samenspender zu. Außerhalb der Rollenzuweisung als Vergewaltiger und Geldautomat, wenn es um Unterhaltsforderungen geht, haben Männer für Feministinnen keinerlei Bedeutung. Im Zuge einer Dokumentation "Ein Meilenstein der Frauenbewegung" hat die Filmemacherin Birgit Schulz deshalb nur folgerichtig kommentiert: "In all den Gesprächen, die ich bei der Recherche geführt habe, spielten Männer keine Rolle."[46]

Quote: «In einer Gesellschaft, in der die Frau ein "Recht auf Abtreibung" beansprucht, hat der Mann kein Recht mehr, sein ungeborenes Kind zu verteidigen. In einem demokratischen Sozial- und Rechtsstaat ist es dem Vater verwehrt, sein eigenes Kind zu beschützen!»[47]

Wenn eine Frau von einem Mann schwanger wird, ist es ihre Entscheidung, ob sie das Kind austrägt oder tötet. Wenn ein Mann von der Tötung seines Nachwuchses traumatisiert sein sollte, muss er sehen, wie er damit zurechtkommt. Möchte ein Vater hingegen auf seine Vaterschaft verzichten, darf er feststellen, dass er diese Freiheit nicht hat, sondern beispielsweise ins Armenhaus geklagt werden kann, was Unterhaltszahlungen angeht. Für immerhin sieben Prozent der Männer (in den USA) ist dies die größte Ungerechtigkeit im Geschlechterkonflikt.[48]

Obwohl die Rechtslage klar ist und dem Mann keinerlei Mitsprache einräumt und Frauenverbände keinen Zweifel daran lassen, dass die Entscheidungsgewalt über den Fötus allein bei der Frau liegt, bewahrt das Männer nicht vor dem Vorwurf, er würde keine Verantwortung übernehmen. Das ist besonders perfide, weil man nur da Verantwortung übernehmen kann, wo man auch etwas (mit) zu entscheiden hat. Aber die Entscheidungsgewalt in die Hand der Frau zu legen und die Verantwortung dem Mann zuzuschieben, das ist die "Gleichberechtigung", wie sie der Feminism definiert:

Quote: «Der Vater übernimmt keine Verantwortung für sein Kind und die schwangere Frau. Die Frau fühlt sich von ihrem Mann allein gelassen.»[47]

Obwohl der Mann der Entscheidung der Frau ausgeliefert ist, wird er als Täter dargestellt:

Quote: «Das Bild, das der Mann von sich selbst in seinem Innern hat, wird zutiefst verletzt, wenn ihm klar wird, dass seine Sexualität einem Menschen den Tod gebracht hat. Beim Mann kommen häufig sexuelle Störungen nach einer Abtreibung vor. Außerdem nimmt auch die Gewalt des Mannes gegen die Frau in all ihren Ausdrucksformen erheblich zu.»[47]

"Free Criminal Crime"?

Entgegen der allgemeinen, kollektiven Meinung, ist die Tötung von Kindern vor deren Geburt strafbar, wird allerdings juristisch nicht geahndet, wenn das Kind in Anlehnung an den gesetzlichen Rahmen umgebracht wird. Siehe 12-Wochen-Regelung mit Beratung (z. B. evang. Beratungsstelle oder Pro Familia). Einem Mann, der eine Frau dazu nötigt, ein Kind vor dessen Geburt zu Töten, drohen bis zu mehreren Jahren Haft. Das beinhaltet im Gegenzug, dass für jede vorgeburtliche Kindertötung die angehenden Mutter alleinige Verantwortung für den Rest ihres Lebens trägt.

Prohibition on criticism

Nicht selten widerfährt Bürgern, welche die derzeitige "Rechtslage" öffentlich kritisieren, dass diese mit Berufsverbot belegt oder gerichtlich schikaniert und sanktioniert werden. So werden u. a. auch Schweigemärsche, Mahnwachen und Kundgebungen gegen vorgeburtliche Kindestötung von radikal-feministischen Splittergruppen durch Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Bedrohungen und Gewalt gestört.

Euphemisms

Im Zuge der Propaganda die benötigt wurde, um das "straffreie Verbrechen" der vorgeburtlichen Kindertötung für Frauen durchzusetzen, wurden zahlreiche Euphemismen und Verschleierungsbegriffe gesellschaftlich durch permanente Wiederholung im kollektiven Wortschatz installiert. Diese sollen davon ablenken, dass es sich bei den Tötungsdelikten jeweils um einen angehenden Mitbürger handelt, dem ohne Gerichtsverfahren und eigenes Verschulden sein Leben genommen wird. Hier eine (unvollständige) Liste:

"Abtreibung", "Ausschabung", "weg machen", "Schwangerschaftsabbruch", "Schwangerschaftsunterbrechung", "Fötus", "Embryo", "Zellklumpen", etc.

Media

Literature

References

  1. Wiktionary: Abtreibung[wikt]
  2. 2.0 2.1 2.2 2.3 2.4 Miriam Hollstein: Abtreibung: Stell dir vor, du treibst ab - und keiner fragt warum, Die Welt am 20. Januar 2008
  3. Wiktionary: Abtreibung[wikt]
  4. Beispiel: Warum soll ich nicht abtreiben?
  5. Der Begriff Schwangerschaftsabbruch von den Abtreibungsbefürwortern 1975 ins deutsche Strafgesetzbuch geschrieben.
  6. Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten[wp], Zwanzigster Titel - Von den Verbrechen und deren Strafen, Eilfter Abschnitt - Von körperlichen Verletzungen, § 985
  7. für das Deutsche Reich, Sechszehnter Abschnitt - Verbrechen und Vergehen wider das Leben, § 218
  8. Den vollständigen Gesetzestext mitsamt seinen Änderungen siehe im Paragraph 218 StGB.
  9. Geiers Notizen: Kinder-Geburts-Tag, 4. März 2012
  10. Beispielsweise EMMA, Dossier Nov/Dez. 2006
  11. 11.0 11.1 11.2 11.3 Elisabeth Raether: Abtreibungen: Die Gewissenhafte, Die Zeit am 24. Oktober 2013 (Eine Frauenärztin ringt mit sich: Sie will keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Aber es führt kein Weg daran vorbei.)
  12. DFuiZ: Wir haben abgetrieben, Der Schutz und die Straffreiheit der Frau
  13. Siehe Joachim Wiesner: Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat, 1985
  14. Georg Friedenberger: Die Rechte der Frauen. Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht? Selbstverlag 1999, ISBN 3-00-004970-3; S. 77
  15. WGvdL-Forum: Was man NICHT bei Abtreibungsberatung erzählt bekommt, Wolfgang A. Gogolin on 6. Dezember 2012 - 22:56 h
  16. Abortion site hacker James Jeffery jailed, The Independent am 13. April 2012; BPAS hacker jailed for 32 months, The Guardian am 13. April 2012 (Anonymous member James Jeffery intended to publish details of 10,000 women stolen from British Pregnancy Advisory Service); (Neugelbes WGvdL-)Forum: Mann für 2 Jahre im Knast, weil er Abtreibungs-Anbieter hackt, Manifold on 13. April 2012 - 21:13 h  (Archive)
  17. Cosmopolitan 8/88
  18. Schluss mit lustig! Das Ende der Spaßgesellschaft, Kapitel: "Der Krieg der Generationen"
  19. Beleg fehlt!
  20. Wikipedia: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Gesetzestext: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794, Pdf-icon-extern.svg Eilfter Titel. Von den Titeln zur Erwerbung des Eigenthums unter Lebendigen. (§§ 1-1177)[ext]
  21. Wikipedia: Constitutio Criminalis Carolina, WikiSource: Template:Wikisource
  22. DITIB: Ehe und Familie
  23. DITIB: Abtreibung: Auf Leben und Tod, Jüdische Allgemeine am 4. Januar 2008
  24. Die 40.000 bis 50.000 Abtreibungen pro Jahr sind zwar Schätzungen, nimmt man aber die Relationen zum Anlass, dann läuft es dort noch schlimmer als in Deutschland. Israel hat laut WikiPrawda knapp 7,8 Millionen Einwohner. Bei uns gibt es ca. 130.000 Abtreibungen im Jahr bei 82 Millionen Einwohner. WGvdL-Forum (Archiv 2): Abtreibungen in Israel, Christine on 16. September 2012 - 11:39 h
  25. Quelle: Bevölkerung, Sonderheft der Schriftenreihe des BiB, 2. Aufl. 2004, S. 31. (Zitiert in: Abtreibungszahlen und Statistik)
  26. Frauenmangel in Asien, news.ORF.at am 21. Januar 2012 (Bis zu 160 Millionen Frauen fehlen)
  27. Wenn junge Männer keine Bräute finden: Die weitverbreitete Abtreibung weiblicher Föten führt in manchen Regionen Indiens zu einem folgenschweren Frauenmangel, Neue Zürcher Zeitung am 28. Januar 2012
  28. Das falsche Geschlecht, Factum Online am 2. Mai 2012
  29. Simone de Beauvoir: Le Deuxième Sexe/Das andere Geschlecht. Zweites Buch, Erster Teil, I. Kindheit., S. 265
  30. WGvdL-Forum (Archiv 2): Das falsche Geschlecht/ich dachte man wird nicht als Frau geboren?, Dummerjan on 10. Mai 2012 - 18:31 h
  31. Bernard Nathanson: "Mit welcher Taktik die Abtreibung in den USA legalisiert wurde", zitiert in: Georg Friedenberger: "Die Rechte der Frauen. Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht?", Seite 266ff.
  32. "Le manifeste des 343 salopes" ("Manifesto of the sluts"), entnommen aus der Satire-Zeitschrift XY. Quellenangabe!
  33. Hazel Rowley, 2007, S. 494, Anmerkung 46.
  34. Martin Pfeiffer: Jagd auf Lebensschützer: Für linke Politiker und Feministinnen ist die Tötung Ungeborener ein Menschenrecht, ZurZeit Nr. 14-15, 6.-19. April 2007
  35. abtreibung-ist-mord.de
  36. "Wir sind Anwälte der Frauen" - Interview mit Martin Lohmann, Freie Welt am 22. August 2011
  37. Aristoteles: Historia animalium 7, 3 und De Gemeratione animalium 2, 3
  38. Wikipedia: Schwangerschaftsabbruch: Antike und Mittelalter
  39. Zur Taufe bei Fehl- oder Frühgeburt, Canon 871 Codex des Kanonischen Rechtes 1983
  40. 40.0 40.1 Uta Ranke-Heinemann: Abtreibung: Wann ist der Mensch ein Mensch? (Die Lehren der katholischen Kirche zur Beseelung), Die Zeit am 26. Juli 1991
  41. Karl Rahner: Dokumente der Paulusgesellschaft. Band II, 1962, S. 391f.
  42. Karl Rahner: Zum Problem der genetischen Manipulation. In: Schriften zur Theologie. Bd. 8, 1967, S. 301.
  43. Wikipedia: Schwangerschaftsabbruch: Römischer Katholizismus
  44. Barbara Wussow[wp]: "Ich unterstütze die Kampagne tim-lebt.de, weil in unserer Gesellschaft Natur, Regenwald und Tiere geschützt werden, der Mensch aber tatenlos die Tötung ungeborener Kinder akzeptiert. Es ist in unserer Gesellschaft leichter, ein Kind im Mutterleib zu töten, als einen Baum zu fällen.", Tim-lebt.de
  45. Abtreibung ohne elterliches Wissen?, 15. Februar 2006
  46. Ein Meilenstein der Frauenbewegung, Kölner Stadtanzeiger am 8. Juni 2011
  47. 47.0 47.1 47.2 Folgen der Abtreibung für den Vater, abgelesen am 26. September 2012
  48. Arne Hoffmann: Jenseits des deutschen Frontendenkens, Cuncti - Machbar am 20. März 2012
  49. John Elefante Anti-Abortion Music Video "This Time" Tells Story of Adopted Daughter's Birth, Huffington Post on 17 September 2013

See also

External links